Wahl des 21. Selbsthilfebeirats der Landeshauptstadt München

Was macht der Selbsthilfebeirat?

Der Selbsthilfebeirat versteht sich als ein unabhängiges Gremium zur Beratung des Stadtrats der Landeshauptstadt München in allen Fragen der Selbsthilfe. Er vertritt die Interessen der Selbsthilfe und setzt sich für ein selbsthilfefreundliches Klima in der Stadt ein. Unter anderem begutachtet er die Förderanträge der Selbsthilfegruppen und gibt dazu Empfehlungen an die Stadtverwaltung. Der Selbsthilfebeirat trifft sich einmal monatlich zu seinen Sitzungen.

Der Beirat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, davon werden vier Mitglieder durch die Selbsthilfeinitiativen gewählt und fünf von der Landeshauptstadt München in Absprache mit den Initiativen bestellt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Wer wird gewählt?

Zu wählen sind vier Mitglieder des Selbsthilfebeirats. Gewählt wird je ein Vertreter/eine Vertreterin der Bereiche: Gesundheit, Soziales, Familienselbsthilfe und Migration. Jede wahlberechtigte Gruppe/Initiative hat für jeden der vier Bereiche eine Stimme (insgesamt also vier Stimmen).

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Gruppen/Initiativen der Selbsthilfe mit Sitz in der Landeshauptstadt München, denen überwiegend Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München angehören. Als Selbsthilfegruppe bzw. selbst organisierte Initiative gilt, wer folgende Kriterien erfüllt:

  • Die Mitglieder der Gruppe/Initiative engagieren sich aus direkter oder indirekter Betroffenheit (Angehörige, Partner)
  • Sie arbeiten auf vorrangig ehrenamtlicher Basis
  • Sie sind parteipolitisch neutral und weltanschaulich offen
  • Die Gruppe/Initiative verfolgt keine kommerziellen Interessen
  • Die Gruppe/Initiative wird nicht dauerhaft professionell (hauptamtlich bezahlt) angeleitet

(Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie unter: www.selbsthilfebeirat-muenchen.de/selbsthilfeförderung).

Alle Gruppen/Initiativen erhalten bis 10. November 2018 mit einer zweiten Postsendung die Wahlunterlagen. Wer in der Selbsthilfedatenbank des Selbsthilfezentrum München eingetragen ist und deshalb dieses Schreiben erhalten hat, ist automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Alle anderen Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Initiativen, die sich an der Wahl beteiligen möchten, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen (Datenblatt kann beim Selbsthilfezentrum angefordert werden!) und erhalten anschließend die Wahlunterlagen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wie wird gewählt?

Die Wahl des Selbsthilfebeirats wird als Briefwahl durchgeführt. Die Stimmabgabebeginnt mit dem Erhalt der Wahlunterlagen und endet am Montag, den 3.12.2018, 16.00 Uhr. Sie erfolgt durch Rücksendung der Wahlunterlagen (Eintragung ins Wählerverzeichnis, Stimmzettel) und wird selbstverständlich als geheime Wahl durchgeführt. Das Wahlergebnis wird am Dienstag, den 04.12.2018 ab 17.00 Uhr im Selbsthilfezentrum München an der Westendstraße 68, 80339 München festgestellt. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Die Wahlordnung und das Wählerverzeichnis können ab dem 03.09.2018 bis zum Abschluss der Stimmgabe zu den üblichen Büroöffnungszeiten (Mo. – Fr., 9.00 – 17.00 Uhr) im Selbsthilfezentrum München eingesehen werden. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis oder Anträge auf eine nachträgliche Aufnahme in das Verzeichnis können schriftlich beim Wahlvorstand eingebracht werden. Diesen erreichen Sie über das Selbsthilfezentrum (Einspruchsfrist endet am 30.11.2018, 16.00 Uhr).

Wer kann sich als Kandidat/Kandidatin zur Wahl stellen?

Wählbar sind alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder der wahlberechtigten Gruppen/Initiativen der Selbsthilfe, wobei jede Gruppe/Initiative, nur maximal einen Kandidaten aufstellen darf. Die Wahlbewerbung muss mit den Mitgliedern der jeweiligen Gruppe/Initiative abgestimmt sein.

Die Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit der unterzeichneten Bewerber-Erklärung spätestens bis Montag, den 15.10.2018, 17.00 Uhr dem Wahlvorstand beim Selbsthilfebeirat vorliegen. Sie können postalisch oder persönlich eingereicht werden. Gewählt kann nur werden, wer in die Vorschlagsliste des Wahlvorstands aufgenommen ist. Verspätet eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die Schreiben zur Wahl werden zusätzlich als Mail versendet. Wenn Sie Fragen zur Wahl haben, können Sie sich gerne mit der Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats im SHZ oder dem Wahlvorstand in Verbindung setzen.

Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats:

Erich Eisenstecken, Tel. 089 – 53 29 56 16, E-Mail: info@selbsthilfebeirat-muenchen.de

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung an der Wahl!

Erich Eisenstecken, Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats

Kontakt: info@selbsthilfebeirat-muenchen.de, Tel. 089/53 29 56 30

Justyna Autor